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Tattoo-Farben | |||
Rot erzeugte man durch Zinnober (HgS) oder Ziegelmehl, Eisenoxid (Fe2O3), aus Karmin und roter Tusche. Violett stellte man mit Zinnober und Ruß her, Gelb mit Curcuma; eine Mischung von Curcuma und Indigo lieferte Grün. Weitere anorganische Pigmente sind Titandioxid (weiß), Cadmiumsulfid (gelb), Chromoxid (grün) Cadmiumselenid (rot) oder Eisenoxide (schwarz). Heutzutage verwendet man dagegen hauptsächlich synthetische organische Farbstoffe. Viele farbige Tattoopigmente wurden ursprünglich zum Färben und Lackieren von Konsumgütern produziert (z.B. für Autolacke). Die Tätowierer setzen diese Pigmente gerne ein, weil sie nahezu unlöslich sind und damit für eine brillante beständige Tätowierung in der Haut sorgen. Bis vor Kurzem waren nur wenige Daten zur chemischen Struktur von Tätowierungsfarbstoffen bekannt. Neuere Untersuchungen an handelsübllichen farbigen Tätowierungspigmenten haben gezeigt, dass diese im Wesentlichen aus industriellen organischen Pigmenten in Form von Azo- oder polyzyklischen Verbindungen bestehen. Eine erste repräsentative Marktrecherche über schwarze Tätowierungsfarbstoffe hat ergeben, dass diese sich hauptsächlich aus "carbon black" (Ruß) und Nebenprodukten der Rußherstellung zusammensetzen. Bei
modernen Farben werden zusätzlich Bindemittel eingesetzt. Häufig
wird Schellack in Kombination mit weiteren Substanzen verwendet. Bei schwarzer
Tätowierfarbe wird meist eine Mischung aus Schellack und Borax zugegeben.
Dies ist eine preiswerte Variante, die für einfache Farben ausreicht.
Hochwertige Tätowierfarben und bunte Farben basieren auf einer Kombination
aus Schellack und Ammoniak. Darüber hinaus sind als Bindemittel auch
sog. Povidone (Kurzname für Polyvinylpyrrolidone) bekannt, die zur
Viskositätsregulierung als Verbundmittel dienen. Diese Bindemittel
sorgen für eine sehr gute Verteilung der Farbpigmente im Wasser. Seit November 2008 gibt es jetzt in Deutschland eine neue Tätowiermittel-Verordnung, die -erstmalig in Europa- die Verwendung von intrakutan applizierten Farbstoffen regelt. Mit der vorliegenden Verordnung dürfen Farbstoffe, an deren gesundheitlicher Unbedenklichkeit Zweifel bestehen, nicht verwendet werden. Darüber hinaus wird mit den neuen Kennzeichnungsvorschriften sichergestellt, dass alle Inhaltstoffe (ob für Tattoos oder Permanent-Make-Up) angegeben werden. Dies soll Transparenz über die Zusammensetzung der in die Haut eingebrachten Farbstoffe schaffen. Explizit genannt werden u.a. 38 Farbstoffe sowie Azofarbstoffe, die bestimmte schädliche Substanzen (Amine) freisetzen.
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